SOS

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum §217 StGB „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“

Am 26. Februar 2020 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt.

Aktuell ist noch unklar, wie die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Urteils aussehen wird, sodass die Folgen für die Suizidprävention noch nicht in Gänze absehbar sind.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir daher auf die gemeinsame Presseerklärung vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) verweisen:

Presseerklärung

Weitere aktuelle Beiträge